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Stornierungsbedingungen

Was ist mit der Stornierung?
Für eine Stornierung verwenden wir die HISWA-Stornierungsregeln.
Diese Stornoregeln gelten auch im Corona-Fall. Wir raten Ihnen daher, immer eine geeignete Reise- und Stornoversicherung abzuschließen.

Wenn der Verbraucher den Mietvertrag kündigen möchte, muss er dies so schnell wie möglich per E-Mail mitteilen, das Datum der Stornierung ist das Datum des Eingangs der E-Mail. Kündigt der Verbraucher, kann der Unternehmer eine pauschale (feste) Entschädigung verlangen in Höhe von:

  • 15 % der vereinbarten Miete bei Stornierung bis 3 Monate vor Mietbeginn;
  • 50 % der vereinbarten Miete bei Stornierung bis 2 Monate vor Mietbeginn;
  • 75 % der vereinbarten Miete bei Stornierung bis 1 Monat vor Mietbeginn;
  • 100 % der vereinbarten Miete bei Stornierung innerhalb von 1 Monat vor Mietbeginn oder zum Mietbeginn;

Für alle genannten Entschädigungsbeträge gilt ein Mindestbetrag von 65 €.

Wenn der Verbraucher einen Mietvertrag kündigt, kann er den Unternehmer fragen, ob eine andere Person den Vertrag durch einen „Ersatz“ übernehmen kann. Stimmt der Unternehmer dem zu, schuldet der Verbraucher Änderungskosten. Diese Wechselkosten betragen 10 % der vereinbarten Miete, mindestens jedoch 45,50 € und höchstens 113,50 €.